Aufgrund des erheblichen Versorgungsengpasses mit Schutzmasken erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neuerdings Sonderzulassungen für Masken, die im medizinischen Bereich eingesetzt werden. Bei diesen Masken unterscheidet man medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS, auch als OP-Masken bezeichnet) und filtrierende Halbmasken (FFP2- und FFP3-Masken). FFP-Masken dienen dem Zweck, ihren Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Hingegen dient der medizinischer Mund-Nasen-Schutz vornehmlich dem Fremdschutz, indem es das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen schützt.